Lage
Zwischen Hohensaaten und Stettin erstreckt sich auf einer Länge von 60 km der deutsch-polnische Internationalpark Unteres Odertal. Auf deutscher Seite sind ca. 10.500 ha als Nationalpark geschützt, hinzu kommen ca. 18.000 ha Landschaftsschutzgebiet als Pufferzone. Auf polnischem Gebiet gibt es den Landschaftsschutzpark Zehden (Cedynski Park Krajobrazowy) mit 30.000 ha Kernfläche und 35.000 ha Schutzzone, sowie den Landschaftsschutzpark Unteres Odertal (Park Krajobrazowy Dolina Dolnej Odry) mit 6.000 ha.
Gründung
Der Nationalpark Unteres Odertal wurde 1995 als zwölfter Nationalpark Deutschlands gegründet und ist der einzige in Brandenburg. Mit einer Fläche von ca. 10.500 Hektar schützt er eine der letzten naturnahen Flussauenlandschaften Mitteleuropas. Er umfasst die Wasserflächen und Feuchtgebiete der Niederung sowie die angrenzenden Oderhänge mit ihren Laubwäldern und Trockenrasen.
Eröffnung
Der Brandenburgische Landtag verabschiedet am 22. Juni 1995 das Gesetz zum Nationalpark Unteres Odertal, nach erfolgter Veröffentlichung im Gesetzblatt des Landes tritt es am 29. Juni 1995 in Kraft.
Am 9. und 10. September des gleichen Jahres wird der Nationalpark Unteres Odertal mit einer Veranstaltungsreihe in Criewen, Schwedt und Gartz im Beisein des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg feierlich eröffnet.
Gesetzliche Grundlagen des Naturschutzes im Nationalpark
- 1949 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (Artikel 20a)
- 2001 Bundesnaturschutzgesetz, Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft
- 1992 Verfassung des Landes Brandenburg Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen / Förderung der Einrichtung und Erhaltung von Nationalparken (Artikel 39 / 40)
- 1992 Brandenburgisches Naturschutzgesetz Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft
- 1995 Nationalparkgesetz Unteres Odertal
Schutz und Pflege der Auenlandschaft, der vorkommenden Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume, Sicherung eines von menschlichen Eingriffen weitgehend ungestörten Ablaufes von Naturprozessen auf möglichst großer Fläche, Regeneration eines naturnahen Wasserregimes und des Selbstreinigungspotentials der Aue, Erhaltung naturnaher Waldbestände und langfristige Regeneration von Forsten zu Naturwäldern
Internationale Schutzbestimmungen im Nationalpark
- 1979 Vogelschutz-Richtlinie-Richtlinie 79/409/EWG über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten Erhaltung, Pflege und Wiederherstellung einer ausreichenden Vielfalt und Flächengröße der Lebensräume aller Vogelarten
- 1992 Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Konvention von Rio)
Schutz und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt und der genetischen Ressourcen - 1971 Ramsar-Konvention
Übereinkommen über Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel - 1992 FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie)
- Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der wild lebenden Tiere und Pflanzen, Errichtung eines zusammenhängenden, europäi-schen, ökologischen Schutzgebietsnetzes („NATURA 2000“)
Internationalpark
Das Untere Odertal liegt im Grenzraum von Deutschland und Polen. Mit der „Gemeinsamen Erklärung“ von 1993 beschlossen die deutsche und polnische Seite die Errichtung eines gemeinsamen grenzüberschreitenden Schutzgebietes. Bereits 1993 wurden mit einer Verordnung die Landschaftsschutzparke „Unteres Odertal“ (Park Krajobrazowy Dolina Dolnej Odry) und „Zehden“ (Cedynski Park Krajobrazowy) in Polen gegründet. Der Nationalpark Unteres Odertal existiert seit 1995 und ist der einzige Auen-Nationalpark Deutschlands. Im Jahr 1998 wurde das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Nationalparkregion Unteres Odertal“ ausgewiesen. Damit ist der Grundstein für den zukünftigen Internationalpark Unteres Odertal gelegt.
Europäische Schutzgebietsbestimmungen
Große Gebiete des unteren Odertals wurden 1980 als Feuchtgebiet von interna-tionaler Bedeutung nach der Ramsar-Konvention (1971) unter Schutz gestellt. Im August 1997 erfolgte die Meldung des zukünftigen Nationalparks als europäi-sches Vogelschutzgebiet entsprechend der EG-Vogelschutzrichtlinie (1979). Zu-sammen mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) von 1992 bildet diese die Grundlage für das im Aufbau befindlichen europaweiten Netzes von Schutzgebieten „NATURA 2000“. Der Nationalpark Unteres Odertal ist ein wichtiger Bestandteil dieses Verbundes.
NATURA 2000
Mit der Verabschiedung der Fauna-Flora-Habitat- (FFH) Richtlinie im Mai 1992 hat die Europäische Union einen entscheidenden Schritt zum Schutz der biologischen Vielfalt in Europa getan. Die Mitgliedstaaten haben sich darin das anspruchsvolle Ziel gesetzt, unter dem Namen „Natura 2000“ ein europaweites Netz von Schutzgebieten zu schaffen. „NATURA 2000“ besteht aber nicht allein aus den Gebieten, die aufgrund der FFH-Richtlinie zu schützen sind. Auch Schutzgebiete auf der Grundlage der EU-Vogelschutzrichtlinie aus dem Jahre 1979 gehören dazu. Diese hat die Erhaltung wildlebender Vogelarten in Europa zum Ziel.
„NATURA 2000“ soll ein miteinander verknüpftes ökologisches Netz besonderer Schutzgebiete bilden. Dazu gehören unter anderem Fließgewässersysteme, die für das Überleben von Muscheln, Fischen und Fischottern unabdingbar sind, sowie Rast- und Überwinterungsplätze für wandernde Vogelarten.
FFH Arten
In den Anhängen I und II der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie der EG von 1992) werden die Lebensräume sowie Tier- und Pflanzenarten, die in ihrem Bestand europaweit bedroht sind und aus diesem Grund in besonderen Schutzgebieten dauerhaft überleben sollen, konkret benannt.
Im Nationalpark Unteres Odertal kommen folgende Tierarten der FFH-Richtlinie (Anhang II) vor:
| Art | Bezeichnung | Art | Bezeichnung |
| Säugetiere: | Biber Fischotter Großes Mausohr Teichfledermaus |
Reptilien: | Sumpfschildkröte Zauneidechse Glattnatter |
| Art | Bezeichnung | Art | Bezeichnung |
| Amphibien: | Flussneunauge Bachneunauge Steinbeißer Bitterling Schlammpeitzger Weißflossengründling Rapfen |
Libellen: | Grüne Keiljungfer |
| Art | Bezeichnung | Art | Bezeichnung |
| Schmetterlinge: | Großer Feuerfalter | Wirbellose: | Bauchige Windelschnecke Schmale Windelschnecke Kleine Flussmuschel |
| Art | Bezeichnung | ||
| Pflanzen: | Kriechender Sellerie |
